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BGH, 08.01.1964 - VIII ZR 133/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 41, 6
- NJW 1964, 494
- NJW 1964, 495
- MDR 1964, 498
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 19.04.2007 - 6 U 3130/06
Verjährungshemmung durch Klagezustellung
Damit von einer derartigen Kenntnis ausgegangen werden kann, müssten bei einer auf § 823 Abs. 2 BGB und § 264 a StGB gestützten Klage einem Kläger die objektiven Tatabläufe und die Umstände bekannt sein, aus denen sich der subjektive Tatvorwurf herleiten lässt (BGH NJW 1964, 494). - BGH, 07.10.1970 - VIII ZR 207/68
Inventarpfandrecht des Pachtkreditinstituts
Denn das Pachtkreditgesetz verlangt die Zugehörigkeit zu dem verpfändeten Inventar der Pachtstelle nur als Voraussetzung für die Entstehung des Pfandrechts, nicht aber für seinen Fortbestand (BGHZ 41, 6, 9) [BGH 08.01.1964 - VIII ZR 133/62]. - OLG München, 10.06.2009 - 20 U 4391/08
Schadensersatzforderung bei Aktienerwerb aufgrund falscher Informationen: …
Setzt der Anspruch - wie hier - das Vorliegen bestimmter innerer Tatsachen voraus, so kommt es auf die Kenntnis der äußeren Umstände an, aus denen auf die inneren Tatsachen geschlossen werden kann (BGH, NJW 1964, 494). - KG, 04.05.2000 - 12 U 569/99
Beginn der Verjährung bei einem manipulierten Unfall
Daher hat das Landgericht auch zu Recht ausgeführt, für die "Kenntnis" im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB sei es auf ein Wissen des Klägers von einer Manipulationsabsicht des Beklagten zu 1. nicht angekommen und die Kenntnis der äußeren Umstände sei ausreichend gewesen (vgl. BGH NJW 1964, 494).